Von Stephan Propach, 07.10.09, 17:26h
Weil einer von ihnen stets ein Messer und in zeitweise auch eine Schreckschusspistole dabei gehabt hatte, lautete die Anklage auf schweren Bandendiebstahl. Zwei der jungen Männer waren voll geständig. Für alle drei gab es gute Prognosen. So blieb es am Ende bei einem milden Urteil. Angefangen hatte die Geschichte von Ralf, Jens und Johannes (Namen geändert) eher harmlos. Ralf (17), als Waise aufgewachsen in Heimen und bei Pflegefamilien, lernte den eher auf einzelne Freunde fixierten Jens (18) - er ist leicht behindert und wurde als Kleinkind adoptiert - in einem Internetcafé kennen. Aus zunächst harmlosen Ideen entwickelte sich die Einbruchserie. Den 20 Jahre alten Johannes sprach Ralf an. Er wurde hauptsächlich als Fahrer gebraucht. Johannes war mit den Eltern als Neunjähriger nach Deutschland gekommen und hatte dann die Grundschule besucht. Nach einer Ausbildung und mehreren Unfällen war er seinerzeit arbeitslos.
Die Staatsanwältin hatte 22 Fälle aufgelistet, von denen einzelne vorläufig eingestellt wurden. Die übrig gebliebenen ließen erkennen, dass die Heranwachsenden eher planlos vorgegangen waren. Tuningpakete, 350 Euro Bargeld und mehrere Kanister Motorenöl war einer der größeren Beutezüge. Meist blieb es bei kleineren Geldbeträgen und älteren Laptops. Ein Rosbacher Blumengeschäft hatte Ralf - zum Teil allein - gleich mehrfach aufgesucht.
Auf die Schliche kam die Polizei dem Trio, das zeitweise von zwei weiteren Tätern unterstützt wurde, weil Ralf offenbar mit seinen Taten geprahlt hatte. Die Serie hatte schon aufgehört, da schlugen die Beamten in Au zu, wo Ralf und Jens gezeltet hatten. Offenbar hatten sie weitere Taten am Telefon verabredet, das die Polizei abhörte, aber kein passendes Objekt gefunden.
Beide waren voll geständig. Unabhängig von einander berichteten sie. Ralf ging so in die Details, dass Richter Friederich Hagemann gestern keinen Zweifel an seiner und Jens Darstellung mehr hatte. So nutzte auch Johannes sein Leugnen bei einzelnen Einbrüchen nichts - im Gegenteil, statt der milden sechs Monate, mit denen Jens davon kam, musste der ältere 10 Monate einstecken. Anderthalb Jahre hielt das Schöffengericht bei Ralf für angemessen. Er sei ganz klar der Kopf der Gruppe gewesen, selbst wenn Jens einzelne Ideen beigesteuert habe.
Zurzeit wohnt Ralf in einer Kölner Einrichtung, will einen Schulabschluss nachholen und eine Ausbildung beginnen. Jens steckt in der Ausbildung am Niederrhein und wird von seiner Familie unterstützt. Johannes hat eine feste Arbeitsstelle. Insbesondere bei den letzteren zeichne sich eine hoffnungsvolle Entwicklung ab, meinte Richter Hagemann. Bei Ralf steht ein weiteres Gerichtsverfahren an. Bei allen Dreien wurde die Strafe gegen Auflagen wie Sozialstunden zur Bewährung ausgesetzt.
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