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FDP kritisiert Vorhaben

Der Kampf um das Wehr

Von Timm Gatter, 15.08.08, 10:46h

Die FDP in Burscheid kritisiert die Entscheidung, das Wehr der Eifgenbach-Talsperre abzureißen. Laut Verkehrsministerium soll der Rückbau der ehemaligen Talsperre „sukzessive innerhalb der kommenden vier Jahre um jeweils einen Meter erfolgen“.

wehr eifgenbach
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Die Fischtreppe des alten Stauwehrs im Eifgenbachtal. Die Burscheider FDP will sie statt eines Totalabrisses der Anlage durch den Wupperverband wieder durchlässig machen. ARCHIVBILD: BRITTA BERG
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Die Fischtreppe des alten Stauwehrs im Eifgenbachtal. Die Burscheider FDP will sie statt eines Totalabrisses der Anlage durch den Wupperverband wieder durchlässig machen. ARCHIVBILD: BRITTA BERG
Burscheid - Mit harscher Kritik reagierten die Burscheider Liberalen auf die Entscheidung zum endgültigen Abriss des Wehrs der Eifgenbach-Talsperre. Eine neuerliche Behördenbesprechung hat jetzt den alten Planfeststellungsbeschluss bestätigt und Änderungen abgelehnt.

Zwecks Prüfung und Änderung hatte sich die FDP-Ratsfraktion im Zusammenhang mit dem geplanten Rückbau des Wehrs der alten Eifgentalsperre im Rahmen des sechs-streifigen Ausbau der Autobahn 1 bei Wermelskirchen sowohl an den Landesbetrieb „Straßen NRW“ als auch an den NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) gewandt. In seiner Antwort vom 4. Juli erinnerte der Minister daran, dass die Ersatzmaßnahme „Wehrrückbau an der ehemaligen Burscheider Talsperre“ im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „intensiv mit allen beteiligten Trägern öffentlicher Belange abgestimmt“ worden sei.

Keine Bedenken

Der Minister weiter: „Zum Zeitpunkt der Planfeststellung stand das Wehr nicht unter Denkmalschutz und seitens der zuständigen Denkmalbehörden wurden im Anhörungsverfahren keine diesbezüglichen Bedenken gegen die geplante Maßnahme erhoben“. Die aus der Zeit zwischen 2000 und 2003 stammende Planung ist nach wie vor gültig. Das Ministerium stellte außerdem fest, dass sich diese „ökologisch sinnvollste“ Maßnahme mit den Zielen etwa der Wasserrahmenrichtlinie und Landschaftsschutzgesetz deckt.

Die FDP hatte auf die Risiken des Rückbaus - unter anderem Verschlammung des Bachunterlaufs und Gefährdung des Feuchtbiotops - hingewiesen und sinnvolle Änderungen zur Erhaltung des Wehrs vorgeschlagen. Die Empfehlungen wurden unterstützt vom ehrenamtlichen Odenthaler Denkmalschützer, Manfred Link, und dem promovierten Biologen und Fischpächter am Eifgenbach, Rolf-Dieter Bergle, aus Köln. Richtig sei, so FDP-Sprecher Gert Weber, dass damals das Rheinische Amt für Denkmalpflege die Ausgleichsmaßnahme im Eifgental außer Acht gelassen habe und das Wehr erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahren in die Denkmalliste aufgenommen wurde: „Aber ein Denkmal ist ein Denkmal - auch wenn es nicht in die Denkmalliste eingetragen ist.“

Im Zusammenhang mit der Ausgleichsmaßnahme hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ als erster die Öffentlichkeit über die gefährdete, einzige noch erhaltene Burscheider Trinkwasser-Talsperre informiert. Laut Verkehrsministerium soll der Rückbau der ehemaligen Talsperre „sukzessive innerhalb der kommenden vier Jahre um jeweils einen Meter erfolgen“. Das Gesamtkonzept verfolgt die vollständige Durchlässigkeit für Wanderfische im Gewässersystem „Dhünn“ und „Eifgenbach“ - in Odenthal wurden bereits die entsprechenden Arbeiten am „Osenauer Wehr“ durchgeführt. Die Leitung des Rückbaus liegt in Händen des Wupperverbandes. Laut Ministerium gibt es aktuell keine Hinweise auf Altlasten, wie etwa Waffen aus dem Zweiten Weltkrieg. Unabhängig davon wird der Wupperverband den Kampfmittelräumdienst zwecks entsprechender Sondierungen einschalten.

Besänftigt sind die Liberalen nach der Antwort aus Düsseldorf keinesfalls. Weber: „Unsere Alternative vermeidet den Abbruch und will lediglich die Fischtreppe funktionstüchtig machen.“ Das spare Kosten und reduziere die Belastung des Naturschutzgebietes durch wiederholte Bauarbeiten und Transport von Gerät und Material. Weber: „Die Behörden bleiben unter sich und beharren auf dem Status des rechtsgültigen Feststellungsbeschlusses.“



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